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CATEYE Fahrradklingel / Glocke PB-800 Limit Bell, Silber

Produktinformationen "CATEYE Fahrradklingel / Glocke PB-800 Limit Bell, Silber"

Ein preiswerter Klassiker unter den Fahrradklingeln: die CATEYE Fahrradklingel / Glocke Limit PB-800 in silber mit CatEye Logo!

  • Material: Aluminium Klangkörper
  • Lenkerdurchmesser: bis 24mm
  • Geschraubtes Verschlusssystem
  • Standardklemme
  • kräftiger Anschlag des Klöppels für lauten Sound

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Hersteller "CATEYE"

CatEye Co., Ltd. ist ein japanischer Hersteller von Fahrradkomponenten und -zubehör, der 1954 in Osaka gegründet wurde.

Das Unternehmen ist bekannt für die Entwicklung innovativer Produkte wie dem ersten blinkenden Fahrradlicht im Jahr 1964 und dem ersten Fahrradcomputer im Jahr 1981. Heute umfasst das Sortiment unter anderem Fahrradcomputer, Beleuchtungssysteme, Reflektoren und weiteres Zubehör.

CatEye Co., Ltd.
2-8-25 Kuwazu, Higashisumiyoshi-ku
Osaka 546-0041
Japan
E-Mail: Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der offiziellen Website.

Telefon: +81-6-6719-6863

CatEye legt großen Wert auf Qualität und Innovation und hat sich weltweit einen Namen als zuverlässiger Anbieter von Fahrradbeleuchtung und -zubehör gemacht. Die Produkte sind sowohl für den Freizeitgebrauch als auch für den professionellen Einsatz geeignet.

EU Verantwortliche Person
Unternehmensname
BICO Zweirad Marketing GmbH
Adresse
Strothweg 5, Verl, 33415, DE
E-Mail
info@bikeundco.de

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Lass von dir hören

Einen Tipp vorweg: Fahrradklingeln, Fahrradglocken und Fahrradhupen sind immer ein originelles und individuelles Geschenk für jeden Radler jeden Alters - zu jedem Anlass! Lass Dich inspirieren - und lass von dir hören! Denn Fahrradklingeln sind für jeden Radfahrer ein wichtiges Hilfsmittel. Und ein gesetzlich vorgeschriebenes dazu: So gehört die die Glocke laut Straßenverkehrsordnung (StVZO) zur sicherheitstechnischen Mindestausstattung, die an keinem Fahrrad fehlen darf. Wie wichtig sie ist, merken viele erst, wenn sie wegen der fehlenden Klingel durch die Verkehrskontrolle fallen – oder wenn sie einen Unfall bauen.

Häufige Fragen

Ja, laut § 64a der StVZO muss jedes Fahrrad mit mindestens einer helltönenden Klingel ausgestattet sein. Elektronische Signalgeber (wie Hupen) sind nicht erlaubt.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Seite. Folgendes hat sich bewährt: Links: Die meisten Klingeln sind für die linke Seite konzipiert. Rechts: Bei eBikes oder speziellen Lenkern ist die linke Seite oft belegt

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