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LTJ 2-Klang Fahrradglocke "Leopardo", XXL Ø 80mm, Fahrradklingel, Bike Bell

Produktinformationen "LTJ 2-Klang Fahrradglocke "Leopardo", XXL Ø 80mm, Fahrradklingel, Bike Bell"

LTJ XXL Ding Dong Fahrradklingel – klassisches "Leopardo" Design

Bringe Aktion auf dein Fahrrad! Diese hochwertige XXL Ding Dong Fahrradglocke von LTJ Bicycle GmbH überzeugt durch ihr auffälliges "Leopardo"-Motiv und einen satten, lauten Klang. Perfekt für alle, die ein individuelles Accessoire mit funktionalem Mehrwert suchen.

Produktdetails:

  • Material: Robuster Metallkörper aus Stahl – langlebig und wetterbeständig
  • Farbe: Tierisches "Leopardo"-Design – ein echter Hingucker
  • Gewicht: 257 g – stabil und hochwertig verarbeitet
  • Durchmesser: Ø 80 mm – XXL-Größe für extra lauten Ding-Dong-Klang
  • Besonderheiten:
    • Doppelklang (Ding-Dong) – laut und klar hörbar
    • Passend für alle Standard-Lenker mit Ø 22,2 mm (Citybikes, Hollandräder, Cruiser)
    • Einfache Montage – schnell am Fahrrad befestigt

Ein Klang, der auffällt:

Die formschöne 2-Klang-Glocke sorgt für ein kraftvolles Ding-Dong, das dich sicher durch den Stadtverkehr bringt. Ideal für alle, die nicht nur gesehen, sondern auch gehört werden möchten!

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Lass von dir hören

Einen Tipp vorweg: Fahrradklingeln, Fahrradglocken und Fahrradhupen sind immer ein originelles und individuelles Geschenk für jeden Radler jeden Alters - zu jedem Anlass! Lass Dich inspirieren - und lass von dir hören! Denn Fahrradklingeln sind für jeden Radfahrer ein wichtiges Hilfsmittel. Und ein gesetzlich vorgeschriebenes dazu: So gehört die die Glocke laut Straßenverkehrsordnung (StVZO) zur sicherheitstechnischen Mindestausstattung, die an keinem Fahrrad fehlen darf. Wie wichtig sie ist, merken viele erst, wenn sie wegen der fehlenden Klingel durch die Verkehrskontrolle fallen – oder wenn sie einen Unfall bauen.

Häufige Fragen

Ja, laut § 64a der StVZO muss jedes Fahrrad mit mindestens einer helltönenden Klingel ausgestattet sein. Elektronische Signalgeber (wie Hupen) sind nicht erlaubt.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Seite. Folgendes hat sich bewährt: Links: Die meisten Klingeln sind für die linke Seite konzipiert. Rechts: Bei eBikes oder speziellen Lenkern ist die linke Seite oft belegt

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