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Park Tool PP-1.2 Hydraulische Bremskolben-Spreizer

Produktinformationen "Park Tool PP-1.2 Hydraulische Bremskolben-Spreizer"

Park Tool PP-1.2 Hydraulische Bremskolben-Spreizer

Der einzigartige, keilförmige PP-1.2 gleitet in einen hydraulischen Scheibenbremssattel, um den Kolben beim Auswechseln der Beläge, Ausrichten der Beläge und bei anderen Wartungsvorgängen voreinzustellen. Macht die Wartung und Reparatur hydraulischer Scheibenbremsen schneller und einfacher.

FEATURES:

  • Das Parkwerkzeug PP-1.2 gleitet zwischen die Bremsbeläge in einem Bremssattel und ermöglicht es dem Benutzer, die Beläge zu spreizen und die Kolben zusammenzudrücken, wenn Beläge oder Räder gewartet werden. Das PP-1.2 vergrößert den Spalt zwischen den Belägen, so dass die Scheibe beim Wiedereinbau eines Bremssattels oder Rades leicht zwischen die Beläge eingesetzt werden kann. Der "Sure Grip"-Griff mit doppelter Dichte sorgt für einen positiven Griff.
  • Der PP-1.2 passt auf die Shimano® XTR®-Bremssattelgehäuse.
  • HINWEIS: Keilförmige Kolbenwerkzeuge, wie z.B. das PP-1.2, sind nicht zur Verwendung mit Keramikkolben in Shimano®-Straßenscheibenbremssätteln vorgesehen. 
Hersteller "Park Tool"

Park Tool - da kommen selbst die Profis ins Schwärmen.

Aus der Praxis kommend haben die Park Tool Gründer 1963 begonnen, Fahrrad Tools zu entwickeln und zu bauen. Heute, nach praktisch 60 Jahren, werden diese Tools weltweit geschätzt und gehören in jede anständige Fahrradwerkstatt.

Die Multi Tools von Park Tool sind speziell durchdacht und von höchster Qualität!

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Lass von dir hören

Einen Tipp vorweg: Fahrradklingeln, Fahrradglocken und Fahrradhupen sind immer ein originelles und individuelles Geschenk für jeden Radler jeden Alters - zu jedem Anlass! Lass Dich inspirieren - und lass von dir hören! Denn Fahrradklingeln sind für jeden Radfahrer ein wichtiges Hilfsmittel. Und ein gesetzlich vorgeschriebenes dazu: So gehört die die Glocke laut Straßenverkehrsordnung (StVZO) zur sicherheitstechnischen Mindestausstattung, die an keinem Fahrrad fehlen darf. Wie wichtig sie ist, merken viele erst, wenn sie wegen der fehlenden Klingel durch die Verkehrskontrolle fallen – oder wenn sie einen Unfall bauen.

Häufige Fragen

Ja, laut § 64a der StVZO muss jedes Fahrrad mit mindestens einer helltönenden Klingel ausgestattet sein. Elektronische Signalgeber (wie Hupen) sind nicht erlaubt.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Seite. Folgendes hat sich bewährt: Links: Die meisten Klingeln sind für die linke Seite konzipiert. Rechts: Bei eBikes oder speziellen Lenkern ist die linke Seite oft belegt

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