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Salzmann 3M Speichen Reflektoren für Fahrradspeichen, 72 Stück, StVZO

Produktinformationen "Salzmann 3M Speichen Reflektoren für Fahrradspeichen, 72 Stück, StVZO"

Salzmann 3M Speichenreflektoren: mal ehrlich, die beim Fahrrad mitgelieferten, meist orangenen Katzenaugen sind doch nicht gerade der Hingucker. Also klipse dir diese Speichensticks auf deine Speichen, dann bist du auf der sichern Seite und StVZO konform!

Aus 3M Scotchlite hergestellte Speichenreflektoren für optimale Sichtbarkeit bei schlechtem Wetter und bei Dunkelheit!

  • Fahrradreflektoren-Set (72 Stück), Länge der Reflektoren: 7.5 cm
  • Einfache Anbringung ohne Werkzeug: die Reflektorensticks können einfach auf die Speichen draufgedrückt werden.
  • Einheitsgröße: passend für alle Rundspeichen (Ø von 1,8 - 2,3mm)
  • In Deutschland patentiert und StVZO zugelassen (wenn an jeder Speiche ein Reflektor angebracht ist - meist 36 pro Rad)

StVZO zugelassen, wenn:

  • an jeder Speiche ein Reflektor befestigt ist (meist 36 Stück pro Rad),
  • die Öffnung der Speichensticks in oder entgegen die Fahrtrichtung zeigt,
  • mindestens ein Reflektor mit dem Prüfzeichen K-925 pro Rad befestigt ist (1x pro 36er Packung enthalten),
  • die Reflektoren in gleichmäßigem Abstand zur Felge angebracht sind.

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Lass von dir hören

Einen Tipp vorweg: Fahrradklingeln, Fahrradglocken und Fahrradhupen sind immer ein originelles und individuelles Geschenk für jeden Radler jeden Alters - zu jedem Anlass! Lass Dich inspirieren - und lass von dir hören! Denn Fahrradklingeln sind für jeden Radfahrer ein wichtiges Hilfsmittel. Und ein gesetzlich vorgeschriebenes dazu: So gehört die die Glocke laut Straßenverkehrsordnung (StVZO) zur sicherheitstechnischen Mindestausstattung, die an keinem Fahrrad fehlen darf. Wie wichtig sie ist, merken viele erst, wenn sie wegen der fehlenden Klingel durch die Verkehrskontrolle fallen – oder wenn sie einen Unfall bauen.

Häufige Fragen

Ja, laut § 64a der StVZO muss jedes Fahrrad mit mindestens einer helltönenden Klingel ausgestattet sein. Elektronische Signalgeber (wie Hupen) sind nicht erlaubt.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Seite. Folgendes hat sich bewährt: Links: Die meisten Klingeln sind für die linke Seite konzipiert. Rechts: Bei eBikes oder speziellen Lenkern ist die linke Seite oft belegt

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