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NC-17 Connect AirBox A-Headset Mount Fahrradhalterung mit Diebstahlschutz für den Apple AirTag. Ohne

Produktinformationen "NC-17 Connect AirBox A-Headset Mount Fahrradhalterung mit Diebstahlschutz für den Apple AirTag. Ohne"

NC-17 Connect AirBox ohne Lasergravur: wenn es beim Thema Fahrrad um die Anbauteile geht wird es ernst! Ein perfektes Bike verdient schon aus Respekt perfekte Anbauteile. Hier die Antwort von NC-17 zum Apple AirTag Thema.

Integriere deinen Apple AirTag durch eine sichere und unauffällige A-Headset Montage mit der innovativen und sicheren AirBox von NC-17, geeignet für alle Fahrradtypen mit A-Headset Klemmung, designed in Germany.

Der AirTag von Apple wird als Ortungsgerät für dein Fahrrad oder E-Bike u.v.m. genutzt, um mit dieser Technologie dein Fahrrad bei Verlust wiederzufinden. Der Apple AirTag ist nicht im Lieferumfang enthalten.
Die NC-17 AirBox schützt den Apple AirTag nicht nur vor Diebstahl, sondern auch vor Witterungseinflüssen wie z.B. Nässe oder Staub. Mit 20 g ein absolutes Leichtgewicht, aus Aluminium gefertigt, mit einer hochwertigen Integrations-Optik für dein Bike.
Die NC-17 AirBox wird mit deutscher und englischer Montageanleitung geliefert.

Mit der NC-17 AirBox integrierst du standesgemäss den Apple AirTag in deinem persönlichen Bike-Setup. Für uns war es wichtig den Lenkervorbau-Ausdruck des Bikes nicht wesentlich zu verändern. Die geringe Bauhöhe der AirBox schuf einen Kompromiss mit dem wir leben können. Unsere AirBox ist besonders geeignet für Fahrradbesitzer die Ihr Fahrrad lieb haben und es auch so behandeln. Die Montage ist denkbar einfach wenn man weis worum es geht. Wenn nicht, bitte den Fachhänder um den Einbau bitten. Grundsätzlich ersetzt die AirBox den A-Headset Deckel. Der Diebstahlschutz ist darauf beschränkt.

  • der Dieb muss wissen, dass der AirTag am Bike ist.
  • er muss ein Werkzeug mitführen um den AirTag auszubauen.

Der AirTag selber ist nicht im Lieferumfang enthalten. Die umfangreiche Funktionsweise des Apple AirTags entnimmst du bitte der Apple Anleitung. Apple und AirTag sind eingetragene Warenzeichen der Firma Apple California USA.

Hersteller "NC-17"

NC-17 ist ein Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und Produktion von hochwertigem Fahrradzubehör spezialisiert hat. Mit einer langjährigen Erfahrung in der Branche hat NC-17 einen Ruf für innovative und langlebige Produkte aufgebaut.

Das Unternehmen legt großen Wert auf Qualität und Funktionalität. Jedes Produkt wird sorgfältig entworfen und getestet, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Von Fahrradlenkern über Sattelstützen bis hin zu Pedalen bietet NC-17 eine breite Palette an Zubehör, das sowohl für den professionellen Einsatz als auch für den Freizeitgebrauch geeignet ist.

Ein weiterer Schwerpunkt von NC-17 liegt auf der Nachhaltigkeit. Das Unternehmen setzt sich aktiv für umweltfreundliche Produktionsprozesse ein und verwendet recycelte Materialien, wo immer es möglich ist. Dadurch trägt NC-17 dazu bei, die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.

Kunden können sich auf den exzellenten Kundenservice von NC-17 verlassen. Das Unternehmen ist stets bemüht, auf die individuellen Bedürfnisse und Anliegen der Kunden einzugehen und ihnen eine positive Erfahrung zu bieten.

Insgesamt ist NC-17 eine vertrauenswürdige Marke, die hochwertiges Fahrradzubehör herstellt und dabei sowohl auf Qualität als auch auf Nachhaltigkeit achtet.

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Lass von dir hören

Einen Tipp vorweg: Fahrradklingeln, Fahrradglocken und Fahrradhupen sind immer ein originelles und individuelles Geschenk für jeden Radler jeden Alters - zu jedem Anlass! Lass Dich inspirieren - und lass von dir hören! Denn Fahrradklingeln sind für jeden Radfahrer ein wichtiges Hilfsmittel. Und ein gesetzlich vorgeschriebenes dazu: So gehört die die Glocke laut Straßenverkehrsordnung (StVZO) zur sicherheitstechnischen Mindestausstattung, die an keinem Fahrrad fehlen darf. Wie wichtig sie ist, merken viele erst, wenn sie wegen der fehlenden Klingel durch die Verkehrskontrolle fallen – oder wenn sie einen Unfall bauen.

Häufige Fragen

Ja, laut § 64a der StVZO muss jedes Fahrrad mit mindestens einer helltönenden Klingel ausgestattet sein. Elektronische Signalgeber (wie Hupen) sind nicht erlaubt.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Seite. Folgendes hat sich bewährt: Links: Die meisten Klingeln sind für die linke Seite konzipiert. Rechts: Bei eBikes oder speziellen Lenkern ist die linke Seite oft belegt

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