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Topeak NINJA+ Cage Z mit AirTag-Halterung

Produktinformationen "Topeak NINJA+ Cage Z mit AirTag-Halterung"

Dein Airtag ist sicher versteckt in diesem Ninja+ Cage Z System von Topeak - eingelegt auf der Rückseite des Flaschenhalters und nahezu unsichtbar.

BESCHREIBUNG:

Der in den ultimativen Flaschenhalter integrierte Apple AirTag-Halter hält Ihre Flasche sicher und sorgt dafür, dass Sie mit Ihrer Bike-Gruppe auf dem richtigen Weg sind, für eine sichere und unterhaltsame Fahrt. Für zusätzliche Sicherheit sind zwei diebstahlsichere Edelstahlschrauben und ein Inbusschlüssel im Lieferumfang enthalten. Das Ninja Master+ Zubehör kann ganz leicht an dem Flaschehalter angebracht werden.

MATERIAL: Polymer in technischer Qualität
KÄFIG-AUSSENDURCHMESSER: Passend für Standard-Wasserflaschen
KOMPATIBILITÄT: Apple AirTag, Ninja Master+ Käfigzubehör
GRÖSSE: 14,9 x 8,4 x 7,8 cm / 5,9 Zoll x 3,3 Zoll x 3,1 Zoll
GEWICHT: 37 g / 1,30 oz

Lieferung OHNE AirTag!

Interessant zu wissen:

Hersteller "Topeak"

Topeak baut sehr hochwertiges Zubehör & Multitools aus den besten Materialien und ist dafür schon berühmt!

Die Tools sind unglaublich stabil und unverzichtbar für unterwegs. Natürlich kann man mit den verschiedenen Schlüsseln, oder dem z.B. im Alien enthaltenen Kettennieter, auch zuhause in der Garage oder im Keller schrauben. Topeak ist eine erste Adresse, wenn es um spezielles Zubehör geht.

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Lass von dir hören

Einen Tipp vorweg: Fahrradklingeln, Fahrradglocken und Fahrradhupen sind immer ein originelles und individuelles Geschenk für jeden Radler jeden Alters - zu jedem Anlass! Lass Dich inspirieren - und lass von dir hören! Denn Fahrradklingeln sind für jeden Radfahrer ein wichtiges Hilfsmittel. Und ein gesetzlich vorgeschriebenes dazu: So gehört die die Glocke laut Straßenverkehrsordnung (StVZO) zur sicherheitstechnischen Mindestausstattung, die an keinem Fahrrad fehlen darf. Wie wichtig sie ist, merken viele erst, wenn sie wegen der fehlenden Klingel durch die Verkehrskontrolle fallen – oder wenn sie einen Unfall bauen.

Häufige Fragen

Ja, laut § 64a der StVZO muss jedes Fahrrad mit mindestens einer helltönenden Klingel ausgestattet sein. Elektronische Signalgeber (wie Hupen) sind nicht erlaubt.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Seite. Folgendes hat sich bewährt: Links: Die meisten Klingeln sind für die linke Seite konzipiert. Rechts: Bei eBikes oder speziellen Lenkern ist die linke Seite oft belegt

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